Landespflegegeld
Ende 2009 bezogen insgesamt 68.070 Personen ein Pflegegeld
auf Basis der Pflegegeldgesetze der Bundesländer (+4,8% gegenüber
dem Vorjahr). Analog der Regelung auf Bundesebene (Bundespflegegeldgesetz)
wird auch das Pflegegeld der Länder nach dem erforderlichen Pflegebedarf
(und unabhängig von Einkommen und Vermögen) in sieben Pflegegeldstufen
gewährt. Gegenüber Ende 1999 hat die Zahl der Landespflegegeldbezieherinnen und
-bezieher um rd. 13.800 Personen (+25,5%) zugenommen.
Auf drei Bundesländer - Wien (22%), Niederösterreich (19%), Steiermark
(16%) - entfielen 2009 zusammen knapp 60% der ein Landespflegegeld beziehenden
Personen. Die Verteilung nach dem Geschlecht zeigt, dass 66% der Landespflegegeldbezieher weiblich
waren. Was die Altersstruktur betrifft, sind die Bezieherinnen und Bezieher
eines Landespflegegeldes im Schnitt jünger als jene eines Bundespflegegeldes:
2009 entfielen 38% auf die Altersgruppe der unter 40-Jährigen, der Anteil
der über 60-Jährigen lag bei 46%. Ein weiterer Unterschied zum Bundespflegegeld
besteht darin, dass im Bereich des Landespflegegeldes die höheren Pflegegeldstufen
anteilsmäßig etwas stärker besetzt sind als die unteren: Ende 2009
bezogen 28% ein Landespflegegeld der Stufe 4 bis 7.
Die Ausgaben für das Landespflegegeld lagen im Jahr 2009 bei rd.
362 Mio. Euro (+10,7% gegenüber dem Vorjahr und +35,8% gegenüber 1998),
woraus sich eine durchschnittliche Pflegegeldleistung von 5.314 Euro
im Jahr bzw. 443 Euro im Monat ergibt (das Pflegegeld wird 12 Mal im
Jahr ausbezahlt). Da die Männer in den höheren Pflegegeldstufen stärker
vertreten sind, ist ihr durchschnittlicher Pflegegeldbezug (5.568 Euro
jährlich, 464 Euro monatlich) auch höher als jener der Frauen (5.182
bzw. 432 Euro).