Im Jahr 2010 verdienten unselbständig Beschäftigte, wenn Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte
zusammen betrachtet werden, im Mittel (Median)
Die unterschiedliche Einkommensposition von Männern
und Frauen spiegelt sich auch in deren Verteilung über die Einkommensklassen
– unterteilt in jeweils zehn gleich große Personengruppen (Dezile)
– wider. Ein Drittel der unselbständig erwerbstätigen Männer (34,6%),
aber zwei Drittel
(67,7%) der unselbständig
erwerbstätigen Frauen, befand sich in der unteren Einkommenshälfte. In den ersten vier Dezilen waren
Frauen deutlich überrepräsentiert, im fünften Dezil entsprach das
Verhältnis zwischen Männern und Frauen annähernd dem Gesamtdurchschnitt
und ab dem fünften Dezil überwog der Männeranteil zunehmend (siehe
Grafik 8). Zum reichsten Zehntel der Einkommensbezieher und –bezieherinnen,
die ein Einkommen (Median) von über
Das mittlere Einkommen der unselbständig Erwerbstätigen
die vollzeitbeschäftigt (Insgesamt:
Wird nach den Bildungsabschlüssen der unselbständig Beschäftigten (Vollzeit
und Teilzeit zusammen) differenziert, so zeigt sich die größte Einkommensspanne erwartungsgemäß zwischen Beschäftigten
mit höchstens Pflichtschulabschluss
Beamte und Vertragsbedienstete wiesen, wenn nach der beruflichen
Stellung unterschieden wird, deutlich die höchsten Nettomonatseinkommen
Unterschieden nach Wirtschaftsbereichen, wurden die höchsten mittleren Einkommen in Industrie und Gewerbe erzielt
Hinweis: Ab dem Berichtsjahr 2009 werden im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung, basierend auf der Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Europäischen Kommission, die monatlichen Nettoeinkommen der unselbständig Erwerbstätigen erfasst.
Das Nettomonatseinkommen umfasst das Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit in der Haupttätigkeit inklusive dem anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ebenfalls enthalten sind Abgeltungen regulärer Mehrarbeit (Überstunden und Mehrstunden) sowie Boni und Vergütungen (Schichtzulagen, Dienstalterszulagen, regelmäßige Fahrtkostenzuschüsse, Tagesspesensätze, Trinkgeld und Provisionszahlungen sowie Verpflegungsvergütungen u.ä.). Nicht enthalten sind – da es sich um das Nettoeinkommen handelt – Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge sowie direkte und der überwiegende Teil der indirekten Transferleistungen (z.B. Kinderbeihilfe, Pflegegeld, Wohnzuschüsse, Kinderabsetzbetrag, Alleinverdiener- und oder Alleinerzieherabsetzbetrag). Veränderungen der Einkommenshöhe durch Rückvergütungen im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs werden nicht berücksichtigt. Die Einkommen von Personen mit freiem Dienstvertrag und von Personen in Elternkarenz werden nicht ausgewiesen.
Datengrundlage für die Berechnung des Nettomonatseinkommens bilden die Lohnsteuerstatistik sowie die Daten des Hautverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Nach Vorliegen dieser Informationen werden die administrativen Daten auf Personenebene mit den Befragungsdaten der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung zusammengeführt und 15 Monate nach Ende des Referenzjahres veröffentlicht. Wo eine Zusammenführung nicht möglich ist, etwa bei Personen, die ihren Arbeitsort nicht in Österreich haben, kommt es zur Imputation der Einkommensinformationen. Darüber hinaus werden die niedrigsten 0,4% und die höchsten 0,1% der Einkommen als unplausibel eingestuft und durch imputierte Werte ersetzt. Die höchsten 1% der Einkommen werden aus Datenschutzgründen durch den Median des obersten Perzentil ersetzt.