Umsatzsteuerpflichtig sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt durchführt, der Eigenverbrauch und die Einfuhr von Gegenständen. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist grundsätzlich das Entgelt, bestimmte Umsätze unterliegen jedoch nicht der Umsatzsteuer, wobei zwischen echt und unecht befreiten Umsätzen zu unterscheiden ist. Die wichtigsten Steuersätze betragen 20% und 10%. Alle anderen haben nur marginale Bedeutung.
Der Zweck der Umsatzsteuervoranmeldung besteht in der laufenden Entrichtung der Umsatzsteuer, indem jeweils für den sogenannten Voranmeldungszeitraum – ein Monat oder ein Quartal – die Umsatzsteuer für die in diesem Zeitraum angefallenen Umsätze abzüglich der Vorsteuer berechnet und im Fall einer Zahllast an die Finanzverwaltung abgeführt wird. Dabei handelt es sich um Umsatzsteuer-Vorauszahlungen; die endgültige Umsatzsteuer für ein Kalenderjahr wird dann auf Basis der Umsatzsteuererklärung für dieses Jahr durch die Umsatzsteuerveranlagung und den daraus resultierenden Umsatzsteuerbescheid festgelegt.
Eine Umsatzsteuervoranmeldung, d.h. eine Darstellung
der Umsätze und der darauf entfallenden Umsatzsteuer, muss nur dann
bei der Finanzverwaltung eingereicht werden, wenn bestimmte Bedingungen
– im Wesentlichen ein Vorjahresumsatz ab
Die Statistik der Umsatzsteuervoranmeldungen basiert
auf den Daten der bei der Finanzverwaltung eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen
und wird quartalsweise – jeweils im 4. auf das Berichtsquartal
folgenden Monat – erstellt; eine Beschreibung der Vorgangsweise
findet sich ebenfalls unter "Weitere Informationen" unterhalb
des Textes. Weil Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter
Da die Umsatzsteuerstatistik wegen der späten Verfügbarkeit hinreichend vollzähliger Daten erst rund 2,5 Jahre nach Ende des Berichtsjahres vorliegt, besteht der Wert der Statistik der Umsatzsteuervoranmeldungen darin, dass sie sehr aktuelle und nicht nur jährliche, sondern auch Quartalswerte liefert.
Im 4. Quartal 2011 wurde von
Die verhältnismäßig starke Zunahme der Zahl der
meldenden Unternehmen, die bis Ende des Jahres 2010 nie mehr als 5,5%
betragen hatte, ist auf die Änderung der Meldegrenze von
Die Bruttoumsatzsteuer stieg im Vergleich zum selben
Vorjahresquartal um 6,2% auf 24,1 Mrd. Euro, die Erwerbsteuer (für Einfuhren
aus der EU) um nur 3,5% (im Vorquartal betrug der Anstieg 9,1%). Mit
58,6% des gesamten Quartals-Umsatzes wurden von nur
0,5% aller Unternehmen (mit 10 Mio. Euro und mehr steuerbarem Umsatz)
erwirtschaftet. Beim Vergleich mit dem 4. Quartal 2010 ist interessant,
dass der Umsatzzuwachs in 3 Umsatzstufen deutlich über dem Gesamtanstieg
von 4,2% lag, und zwar bei den Unternehmen mit
Diese Auffälligkeit ist eine Konsequenz aus der Änderung der Meldegrenze. Ihr Anteil am Anstieg des steuerbaren Umsatzes ist dennoch insgesamt nicht signifikant, weil die hohen relativen Umsatzzuwächse in diesem Bereich einem absoluten Zuwachs von nur rund 511 Mio. Euro entsprachen, bei einer Gesamtzunahme von 6,7 Mrd. Euro.
Der Bereich "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz" hatte mit 31,1% (51,8 Mrd. Euro) den größten Anteil am steuerbaren Umsatz, der von 17,6% der meldenden Unternehmen erbracht wurde. Es folgte die Herstellung von Waren mit 23,1% des Gesamtumsatzes (38,5 Mrd. Euro), der von nur 5,9% der Unternehmen erzielt wurde. Fallmäßig waren die Bereiche "Grundstücks- und Wohnungswesen" bzw. "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz" mit 18,2% respektive 17,6% die bedeutendsten.
Im Vergleich zum selben Quartal des Vorjahres verzeichneten
die Bereiche „Grundstücks- und Wohnungswesen“
Betrachtet man die Haupterhebungsmerkmale der Umsatzsteuervoranmeldungsstatistik gegliedert nach Rechtsformen, ergibt sich auch für das 4. Quartal 2011 das übliche Bild: die Gesellschaften mit beschränkter Haftung wiesen 52,4% des Gesamtumsatzes aus, die die Personengesellschaften/-gemeinschaften und Aktiengesellschaften jeweils etwas über 13%. Dass diese drei Rechtsformen mit einem Anteil von 41,5% an allen UVA-Meldenden knapp acht Zehntel des Umsatzes erbrachten, lag daran, dass die größte Gruppe – die natürlichen Personen – mit 54,3% der Steuerpflichtigen lediglich 7,0% des Umsatzes auswies.
Die Bundeshauptstadt Wien erwirtschaftete 33,8% des österreichischen Gesamtumsatzes, danach folgten Oberösterreich (16,1%) und Niederösterreich (13,8%). Die regionale Verteilung wird aber etwas verzerrt dargestellt, da die regionale Zuordnung der Steuerpflichtigen zum Sitz der Geschäftsleitung erfolgt und Unternehmen, die über verschiedene Standorte – ein Beispiel sind die Filialen von Einzelhandelsketten – verfügen, daher nur einem Standort zugeordnet werden.
Auch bei der Anzahl der meldenden Unternehmen stand
Wien mit
Im Vergleich zum Vorjahr war in allen Bundesländern ein Zuwachs des steuerbaren Umsatzes zu verzeichnen (zwischen 2,2% in Kärnten und 9,7% in der Steiermark).
Steuerbare Umsätze sind gemäß § 1 UStG Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt ausführt. Aus diesem Grund wurden die Ergebnisse der Statistiken der Umsatzsteuer und der Umsatzsteuervoranmeldungen bisher regional „nur“ nach Bundesländern gegliedert publiziert. Möchte man allerdings berücksichtigen, dass auch ausländische Unternehmer (ohne Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ohne Sitz oder Betriebsstätte im Inland) inländische steuerbare Umsätze tätigen können, muss die regionale Gliederung um die Zeile „Ausland“ erweitert werden. Zieht man diese Fälle zu einer detaillierteren Analyse der regionalen Zugehörigkeit der Umsätze heran, erhält man folgende Ergebnisse (siehe „Hauptergebnisse der UVA-Statistik 4. Quartal 2011 inklusive Ausländern“ im Tabellenblock):
Der Gruppe „Ausländer“ (Merkmal „Eigenschaftskennung“
= „AUB“ oder „AUF“) waren im 4. Quartal 2011
Besonders hoch waren die Anteile der ausländischen Unternehmen bei der Einfuhrumsatzsteuer (15,3% der Gesamtsumme) und bei der Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb (6,2%). Von der Bruttoumsatzsteuer trugen die ausländischen Unternehmen nur 2,1%, ihr Anteil an der Zahllast betrug 1,4%.
Der steuerfreie Umsatz stieg stärker (um 9,0% auf 183,0 Mrd. Euro) als der steuerpflichtige (um 6,4% auf 426,7 Mrd. Euro). Da die abziehbaren Vorsteuern um 11,0% (auf 87,6 Mrd. Euro) zunahmen, die Bruttoumsatzsteuer dagegen „nur“ um 8,5% (auf 88,5 Mrd. Euro), stieg der Saldo aus Zahllast und Gutschrift im Vergleich zum Jahr 2010 um 2,3% auf 19,8 Mrd. Euro. Damit war der Anstieg sogar geringer als im Vergleich zur Vorperiode (2,6%). Das gesamte Steueraufkommen, das sich aus Bruttoumsatzsteuer abzüglich Vorsteuern und zuzüglich Erwerbsteuer sowie Einfuhrumsatzsteuer ergibt, betrug im Jahr 2011 24,0 Mrd. Euro, d.s. um 4,6% mehr als im Jahr davor.
Die Analyse der Haupterhebungsmerkmale der UVA-Statistik seit Beginn des Jahres 2005, die man ab dem 4. Quartal 2008 unter den Titel "Wirtschaftskrise" stellen konnte, lieferte für den steuerbaren Umsatz im 1. Quartal 2010 erstmals seit Ende 2008 wieder eine positive Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresquartal. Dieser Aufwärtstrend setzte sich im gesamten Jahr 2010 als auch im Jahr 2011 beständig fort. 2010 stiegt der steuerbare Umsatz um 6,2% auf 581,3 Mrd. Euro, im Jahr 2011 um weitere 7,2% auf 623,3 Mrd. Euro. Der Steuerbare Umsatz war jedoch erst im 4. Quartal 2010 mit 159,9 Mrd. Euro erstmals wieder absolut höher als „vor der Krise“, also im 4. Quartal des Jahres 2008 (153,0 Mrd. Euro).
Nur 10,0% aller Unternehmen (d.s. jene mit 1 Mio. Euro und mehr Umsatz) erbrachten neun Zehntel des gesamten Umsatzes. Betrachtet man die Haupterhebungsmerkmale der 719 Unternehmen der höchsten Umsatzstufe (mit 100 Mio. Euro und mehr) isoliert, findet man, dass diese 0,2% der Steuerpflichtigen zwar 46,9% des gesamten steuerbaren Umsatzes erwirtschafteten (67,9% des steuerfreien und 38,7% des steuerpflichtigen Umsatzes), aber nur rund 30% der Zahllast leisteten.
In den beim steuerbaren Umsatz anteilsmäßig stärksten Wirtschaftsbereichen "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz" und "Herstellung von Waren" zeigen sich bei den Haupterhebungsmerkmalen große Gegensätze. Auf den Bereich "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz", der 31,5% (196,4 Mrd. Euro) des steuerbaren Umsatzes (16,4% des steuerfreien und 38,8% des steuerpflichtigen Umsatzes) leistete, entfielen 34,2% der abziehbaren Vorsteuer und 53,2% des Saldos der Zahllast und Gutschrift (10,5 Mrd. Euro). Die "Herstellung von Waren" erbrachte 24,3% des steuerbaren Umsatzes (45,2% des steuerfreien und 15,7% des steuerpflichtigen Umsatzes), meldete jedoch 25,8% der abziehbaren Vorsteuer, sodass als Saldo sogar eine Gutschrift von 991,1 Mio. Euro zu Buche stand.
Die Gesellschaften mit beschränkter Haftung wiesen im Jahr 2011 52,1% des Gesamtumsatzes aus, die Aktiengesellschaften 13,7% und die Personengesellschaften/-gemeinschaften weitere 13,5%. Diese drei Rechtsformen erbrachten mit einem Anteil von 40,6% an allen UVA-Meldenden beinahe acht Zehntel des Umsatzes, die größte Gruppe – die natürlichen Personen – umfasste zwar 55,1% der Steuerpflichtigen, erzielte jedoch nur 7,1% des Umsatzes.
Der größte Anteil der meldenden Unternehmen lag auch im Jahr 2011 mit 23,5% in Wien, danach folgten Niederösterreich (16,4%), Oberösterreich und die Steiermark (beide 14,3%). Noch konzentrierter waren die jahresergebnisse hinsichtlich des gemeldeten steuerbaren Umsatzes. Auf Wien entfielen 33,3% (d.s. 207,6 Mrd. Euro), an zweiter Stelle folgte Oberösterreich mit 16,4%, dahinter Niederösterreich (14,0%) und die Steiermark (12,3%). Auch die höchste Zahllast entfiel erwartungsgemäß auf Wien, hier lag der Anteil sogar bei fast 40%
Hinweis: Nähere Informationen über die Umsatzsteuervoranmeldung, die Aufbereitung der Daten und die Erhebungsmerkmale sind über den Reiter "Weitere Informationen" (siehe unten) verfügbar.