Die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) bildet das Gebäude- und Wohnungsregistergesetz, die Errichtung des Adressregisters ist in einer Novelle des Vermessungsgesetzes geregelt. Die parlamentarische Beschlussfassung dieser beiden Rechtsgrundlagen erfolgte am 29. Jänner 2004 (BGBl. I Nr. 9/2004) gemeinsam mit dem E-Government Gesetz, da vor allem das Adressregister eine wesentliche Voraussetzung für E-Government bildet. Beide gesetzlichen Bestimmungen traten am 1. März 2004 in Kraft und sehen eine Meldeverpflichtung für die Gemeinden ab 1. Juli 2004 vor.
Die Adressregisterverordnung (AdrRegV) regelt den Inhalt und die Struktur der Angaben des Adressregisters. Die Kundmachung erfolgte am 20. Juli 2005 (BGBl. II Nr. 218/2005). Eine Änderung der Adressregisterverordnung wurde am 28. Dezember 2007 (BGBl. II Nr. 395/2007) und am 27. Februar 2009 (BGBl. II Nr. 57/2009) kund gemacht.
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