Die Statistik Austria ist durch das Bundestatistikgesetz 2000 (BGBl.Nr. 163/1999, idF BGBl. I Nr. 125/2009) dazu verpflichtet statistische Einheiten (Unternehmen, …) hinsichtlich ihrer ÖNACE-Zuordnung zu klassifizieren und diese Zuordnung den Einheiten schriftlich und kostenlos mitzuteilen. Dies ist die Aufgabe des Projektes „Klassifikations-Mitteilung“.
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Durch die Wahl der entsprechenden Auswahlpunkte auf der linken Navigationsleiste erhalten Sie eine allgemeine Beschreibung zur Klassifikations-Mitteilung, die Beantwortung der am häufigsten gestellten Fragen (FAQ), eine Darstellung der Vorgehensweise für das Bestätigen bzw. das Ändern der statistischen Klassifizierung mittels eines entsprechenden Bestätigungsblattes, den Text zu den gesetzlichen Grundlagen sowie Informationen darüber, wie Sie uns kontaktieren können.
Außerdem finden Sie in der Klassifikationsdatenbank der Statistik Austria alle Kodes, Bezeichnungen und Erläuterungen der ÖNACE 2008.