Offene-Stellen-Erhebung

Daten über den Arbeitsmarkt gehören zu den grundlegendsten und wichtigsten Informationen für Politik und Wirtschaft. Im Gegensatz zu den zahlreichen Statistiken über das Arbeitskräfteangebot gibt es in Österreich keine umfassenden Statistiken über offene Stellen. Für die aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen tragen detaillierte Angaben über Umfang, Entwicklung und Zusammensetzung der offenen Stellen sowie der Arbeitslosigkeit dazu bei, Engpässe oder Überschüsse auf dem Arbeitsmarkt und deren Ursachen zu erkennen. Nicht zuletzt ist die Anzahl der offenen Stellen ein wichtiger Konjunkturindikator für die nationale und europäische Politik.

Um diese Engpässe beim Personalbedarf auch auf der Unternehmensseite zu erkennen wurde eine EU-Verordnung zur Erhebung der offenen Stellen erlassen. Die STATISTIK AUSTRIA führt daher ab dem Jahr 2009 die Befragung über offene Stellen durch. Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig.

Den in der Stichprobe enthaltenen Firmen wird vor der Erhebung ein Ankündigungsbrief zur Erhebung zugesandt. Die Erhebung findet telefonisch statt.

Definition „offene Stelle“

Unter einer offenen Stelle ist zu verstehen:

  • eine neu geschaffene, nicht besetzte Stelle oder eine demnächst frei werdende Stelle,
  • zu deren Besetzung Sie in letzter Zeit aktive Schritte unternommen haben, um einen geeigneten Bewerberinnen oder Bewerber außerhalb Ihres Unternehmens zu finden.
  • die Sie sofort oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu besetzen beabsichtigt.

Bitte beachten Sie, dass Stellen für Vertragsarbeitnehmende (die nicht auf der Lohnliste geführt werden, beispielsweise Werkvertragsnehmende, oder auch Leiharbeiterinnen bzw. Leiharbeiter), Volontäre, Stellen, die durch Wiedereingliederung bereits beschäftigter Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer nach bezahlten oder unbezahlten Urlaub (z. B. Karenzurlaubsnehmende, die auf denselben Arbeitsplatz zurückkehren) oder durch interne Umschichtung bereits beschäftigter Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern zu besetzen sind, sowie Stellen, die EU-Bürgerinnen oder EU-Bürgern nicht zugänglich sind, nicht zu den offenen Stellen gehören.

Aktive Schritte zu Stellenbesetzung sind Anzeigen in Massenmedien (z. B. Tageszeitungen) oder im Internet, die Kontaktaufnahme mit öffentlichen oder privaten Arbeitsvermittlungsstellen (z. B. AMS, Personalvermittlungen, Headhuntern), Bekanntgabe des Stellenangebots an einem Schwarzen Brett, das Ansprechen von Kolleginnen und Kollegen außerhalb des Unternehmens über mögliche Kandidatinnen oder Kandidaten, Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen, Bewerbungsgespräche oder die Auswahl von Bewerberinnen oder Bewerbern sowie die Bereitstellung von Berufsbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten für bereits beschäftigte Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern (deren Platz von externen Bewerbern eingenommen wird), Herantreten an Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern bzw. das Herstellen persönlicher Kontakte, Durchführung von Praktika.

Merkmale der Erhebung:

  • Berufsbezeichnung
  • Mindestens gewünschte Schulbildung
  • Ausmaß der Arbeitszeit
  • Ist die offene Stelle eine Saisonarbeitsstelle?
  • Wurde die offene Stelle dem AMS gemeldet?
  • Dauer der Suche
  • Voraussichtliches monatliches Bruttoeinkommen