Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Informationen für die Leistungs- und Strukturerhebung im Produzierenden und Dienstleistungsbereich. Downloads von Bildern, Dokumenten und Foldern stehen ebenfalls zur Verfügung.
Die Leistungs- und Strukturerhebung 2010 wird von Statistik Austria bei ausgewählten Unternehmen des Produktions- und Dienstleistungsbereiches durchgeführt. Einsendetermin ist der 30. September 2011. Es besteht Auskunftspflicht! Dabei orientiert sich die Meldepflicht an gesetzlich definierten Schwellenwerten.
Da bereits eine Vielzahl der Unternehmen ihre Meldung
für die Leistungs- und Strukturerhebung auf elektronischem Wege erstattet,
werden für das Berichtsjahr 2010 erstmals keine Papierformulare übermittelt. Statistik Austria
ersucht, auf das zeit- und kostensparende elektronische Meldesystem zurückzugreifen. Die Aufforderung
zur Meldung und die Zugangsdaten für die elektronische Meldung erhalten
die meldepflichtigen Unternehmen mit der Post ab Ende August 2011. Bei
Fragen rufen Sie uns einfach an! Für allgemeine Auskünfte steht unsere
Informationshotline unter
Die Leistungs- und Strukturerhebung erfasst alle Unternehmen,
Arbeitsgemeinschaften und Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften
des öffentlichen Rechts, die schwerpunktmäßig eine Wirtschaftstätigkeit
ausüben oder eine mit diesen Tätigkeiten verbundene Dienstleistung
erbringen, die den Abschnitten B bis N und der Abteilung 95 der ÖNACE
2008 zuzuordnen sind und diese selbständig, regelmäßig und in der
Absicht zur Erzielung eines Ertrages oder sonstigen wirtschaftlichen
Vorteils ausüben. Im Rahmen der primärstatistischen Erhebungen kommen
bei den Unternehmen des Produzierenden (Abschnitte B bis F der ÖNACE 2008) und des Dienstleistungsbereichs
(Abschnitte G bis N und Abteilung S 95 der ÖNACE 2008) gesetzlich vordefinierte Schwellenwerte zur Anwendung. Damit
beschränkt sich die Zahl der Auskunftspflichtigen auf etwa 11 % der über
Alle auskunftspflichtigen Unternehmen werden bis spätestens Anfang September 2011 schriftlich mittels eines Schreibens (PDF; 491 KB) aufgefordert, ihre statistische Meldung bis 30. September 2011 an Statistik Austria zu übermitteln. Statistik Austria ersucht alle Unternehmen auf das kostenlose elektronische Meldemedien unter www.netquest.at zurückzugreifen. Bitte beachten Sie, dass für das Berichtsjahr 2010 erstmals KEINE Papierformulare automatisch zugesendet werden. Falls weiterhin Interesse an Papierformularen besteht, erfolgt dies nur nach ausdrücklicher Bestellung durch das Unternehmen. Die Unternehmen bzw. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder zur berufsmäßigen Parteienvertretung (bPV) befugten Personen erhalten von Statistik Austria alle erforderlichen Zugangscodes oder können diese auch über www.netquest.at anfordern.
Falls der Einsendetermin aufgrund innerbetrieblicher Vorkommnisse nicht eingehalten werden kann, nehmen Sie bitte rechtzeitig bezüglich einer Fristerstreckung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit Statistik Austria Kontakt auf. Achtung: Nach Ablauf der Einsendefrist wird bei fehlender Meldung der Auskunftspflichtige nach einem ersten Erinnerungsschreiben nochmals mittels RSb-Brief (Rückscheinbrief) nachweislich an die Auskunftspflicht erinnert. Wird dieser Aufforderung weiterhin nicht Folge geleistet, ist Statistik Austria verpflichtet, diese Verletzung der Auskunftspflicht der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde (Magistrat oder Bezirksverwaltungsbehörde) zur Kenntnis zu bringen.
Rechtzeitig vor Erhebungsbeginn werden im August 2011 in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich die österreichischen Unternehmen über eine möglichst breit gefächerte Anzahl von verschiedenen Medien, wie z.B. Kammerzeitschriften, Pressenotizen und -artikel, Internet, E-Mail usw. über die Leistungs- und Strukturerhebung 2010 und die elektronischen Meldemöglichkeiten informiert.
Das elektronische Meldesystem minimiert den statistischen
Meldeaufwand und ermöglicht eine rasche und unkomplizierte Meldungserstellung.
Informationen über die unterschiedlichen Arten elektronischer Meldemedien
(Webfragebogen eQuest/Web Neu, Downloadversion e-Quest Version 2, sonstige
technische Möglichkeiten) finden Sie im Folder für
die elektronische Meldeschiene - Leistungs-
und Strukturerhebung (PDF, 640 KB).
Für Fragen, welches Meldemedium für Ihr Unternehmen die technisch
besten Voraussetzungen bietet, steht ein HelpDesk unter
Die wesentlichen Vorteile elektronischer Meldung sind:
Die erhobenen Daten unterliegen der Geheimhaltung gemäß § 17 Bundesstatistikgesetz idgF. Ein Höchstmaß an Datenschutz wird auch durch die Verwendung von persönlichen Zugangsdaten gewährleistet. Die auskunftspflichtigen Unternehmen erhalten für die Leistungs- und Strukturerhebung 2010 ihre Benutzerkennung und ihr Passwort direkt von der Statistik Austria.
Während der Erhebung stehen im Internet unter www.netquest.at folgende sachdienliche Hilfen zur Verfügung:
| Inhalte | Downloads |
|---|---|
| Folder für die elektronische Meldeschiene – allgemeine Information | Download (PDF; 515 KB) |
| Folder für die elektronische Meldeschiene - Leistungs- und Strukturerhebung | Download (PDF; 640 KB) |
| Infoblatt – Leistungs- und Strukturerhebung | Download (PDF; 380 KB) |
| Logo „Statistik Austria“ (Bild) | Download (JPEG; 36 KB) |
| „Ihre elektronische Meldung“ (Bild) | Download (JPEG; 12 KB) |
| „Ihre elektronische Meldung LSE 2010“ (Bild) | Download (JPEG; 14 KB) |
| Werbetext „Die Zukunft der Statistikmeldung ist elektronisch“ | Download (PDF; 143KB) |
| Werbetext „Leistungs- und Strukturerhebung 2010 – Ihre elektronische Meldung“ | Download (PDF; 44 KB) |
| Werbetext „Die Entlastung der Unternehmen ist Statistik Austria ein besonders Anliegen“ | Download (PDF; 454 KB) |
| Begleitschreiben für die Unternehmen – Deckblatt (Muster) | Download (PDF; 702 KB) |
| Begleitschreiben für die Unternehmen – Information (Muster) | Download (PDF; 491 KB) |
| Pressetext (Kurzversion) | Download (PDF; 39 KB) |
| Pressetext (Langversion) | Download (PDF; 48 KB) |
| Elektronische Meldemedien Seminar Graz | Download (PDF; 1,3 MB) |