Gebäude
In den meisten Staaten werden bei Volks- und Wohnungszählungen
Gebäude nicht als Erhebungseinheit betrachtet, sondern nur Wohnungen
mit einigen Merkmalen des Gebäudes, z. B. Errichtungsjahr, gezählt.
In Österreich hat sich im Laufe der Zählungen durchgesetzt alle relevanten
Gebäude zu erheben, also alle Gebäude in denen Menschen wohnen und/oder
arbeiten. Es wird unterschieden in:
- Gebäude mit einer Wohnung (Einfamilienhaus)
- Gebäude mit zwei Wohnungen
- Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
- Wohngebäude für Gemeinschaften
- Hotels und ähnliche Gebäude
- Bürogebäude
- Groß- und Einzelhandelsgebäude
- Gebäude der Verkehrs- und Nachrichtenwesens
- Industrie- und Lagergebäude
- Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie für das Bildungs- und Gesundheitswesens (inkl. Kirchen)
- Pseudogebäude; dies sind Gebäude, die keine der oben genannten Nutzungen aufweisen
aber trotzdem Personen beherbergen (z. B. „Wohnwagen“) oder eine Arbeitsstätte ausweisen (z.B. „Schottergrube“)
Als Merkmale werden erhoben:
- Nettogrundfläche
- Gebäudeeigenschaft
- Anzahl der Wohnungen
- Gebäudeeigentümer
- Bauperiode
- Anzahl der Geschoße
- Art der Beheizung