Als Arbeitsstätte (Standort) ist dabei jede auf Dauer eingerichtete, durch Name (Bezeichnung) und Anschrift gekennzeichnete Einheit definiert, in der in der Regel mindestens eine Person erwerbstätig ist. Dabei ist es nicht relevant, wie groß die Arbeitsstätte ist, noch wie viele Personen dort tätig sind.
Die derzeit verfügbaren Informationen über Arbeitsstätten
stammen aus dem Jahr 2001. Damals wurde zum Stichtag