Arbeitsstätten

Als Arbeitsstätte (Standort) ist dabei jede auf Dauer eingerichtete, durch Name (Bezeichnung) und Anschrift gekennzeichnete Einheit definiert, in der in der Regel mindestens eine Person erwerbstätig ist. Dabei ist es nicht relevant, wie groß die Arbeitsstätte ist, noch wie viele Personen dort  tätig sind.

Die derzeit verfügbaren Informationen über Arbeitsstätten stammen aus dem Jahr 2001. Damals wurde zum Stichtag 15.5.2001 eine primär vollerhobene Arbeitsstättenzählung durchgeführt. Dabei wurden alle Arbeitsstätten des erwerbsorientierten Bereiches erhoben, sowie jene von privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter und des Sektors Staat. Darin inbegriffen waren auch gesetzliche Interessensvertretungen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen und Sozialversicherungsträger.